Eilantrag bezüglich des „Narrentreibens im Städtle“ am 14.01./15.01.2023 erfolglos
4 mins read

Eilantrag bezüglich des „Narrentreibens im Städtle“ am 14.01./15.01.2023 erfolglos

Villingen-Schwenningen(TS):Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den gegen die Stadt Villingen-Schwenningen gerichteten Eilantrag einer Bewohnerin der Villinger Altstadt bezüglich des „Narrentreibens im Städtle“ abgelehnt (1 K 7/23). Die Antragstellerin wollte erreichen, dass dieser Teil der für dieses Wochenende in Villingen-Schwenningen anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der „Katzenmusik“ geplanten Fastnachtsveranstaltungen am 14.01.2023 um 23:00 Uhr beendet sein muss und der Veranstalter seitens der Stadt Villingen-Schwenningen die Auflage erhält, bei „privaten Weiterfeiern“ seiner Gäste in den Straßen die Einhaltung der Nachtruhe nach den Vorgaben der TA Lärm sicherzustellen. Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

Die Antragstellerin könne nicht verlangen, dass das „Narrentreiben im Städtle“ am 14.01.2023 um 23 Uhr und nicht – wie in den einzelnen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen vorgesehen – um 03.00 Uhr enden müsse. Ein Drittbetroffener – wie hier die Antragstellerin – habe grundsätzlich keinen allgemeinen Anspruch auf die Einhaltung des objektiven Rechts. Der Erfolg eines Rechtsbehelfs setze voraus, dass der Rechtsbehelfsführer in seinen subjektiven Rechtspositionen betroffen sei. Es sei allerdings in tatsächlicher Hinsicht nicht zu erwarten, dass es zu Lasten der Antragstellerin zu unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Lärmbelästigungen kommen werde. Das „Narrendorf“ und das davon umfasste „Narrentreiben“ solle nicht direkt in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung der Antragstellerin stattfinden, sondern mehrere Häuserreihen entfernt im Bereich des Altstadtrings. Die Lärmwerte, die in einem von der Antragstellerin vorgelegten Gutachten vom 04.02.2005 für das Fastnachtstreiben in der Straße der Antragstellerin während der eigentlichen Fastnachtstage im Jahr 2005 ermittelt worden seien, könnten nicht auf die jetzt zu erwartende Situation übertragen werden. Dass es durch das jetzt geplante deutlich weiter entfernte „Narrentreiben“ im „Narrendorf“ zu vergleichbaren Lärmimmissionen in der Wohnung der Antragstellerin kommen könnte, erscheine daher als fernliegend. Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass eine gastronomische „Freinacht“ nicht genehmigt worden sei und der Veranstalter ausdrücklich – auch in öffentlichen Äußerungen gegenüber der Presse – von dem Plan abgerückt sei, am folgenden Sonntagvormittag um 06.00 Uhr ein „traditionelles Wecken“ durchzuführen.
Für das weitere Begehren der Antragstellerin, dem Veranstalter aufzugeben, beim Weiterfeiern seiner Gäste nach und außerhalb der eigentlichen Veranstaltung(en) in den Straßen die Einhaltung der Nachtruhe nach den Vorgaben der TA Lärm sicherzustellen, sei keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Der allgemeine Schutz der Wohnbevölkerung vor unzumutbaren Lärmbelästigungen sei vielmehr die originäre Aufgabe der Polizeibehörden. Das Gericht gehe davon aus, dass diese sich auf das zu erwartende Großereignis vorbereiteten und dieser Aufgabe daher auch gewachsen seien. Mittlerweile habe die Stadt Villingen-Schwenningen auch ausdrücklich zugesagt, am 14.01.2023 sämtliche dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zur Verfügung stehenden Kräfte einzusetzen, um die Nachtruhe sicherzustellen, und Lärmmessungen mit kalibrierten Geräten am Gebäude der Antragstellerin durchzuführen, um bei Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte von 55 dB(A) zeitnah entsprechend auf den Veranstalter einwirken zu können. Ferner solle nach Kenntnis der Stadt auch die Landespolizei mit zusätzlichen Kräften im Einsatz sein. Angesichts dessen sei nach derzeitigem Sachstand nicht zu erwarten, dass es am von der Antragstellerin bewohnten Gebäude zu gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen kommen werde.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Die Redaktion von Einkaufen-in-vs.de hat für die Antragstellerin kein Verständnis. Tradition muss sein und wer damit nicht zurecht kommt soll in eine andere Ecke ziehen.

Werbung
Die neuesten Produkte auf dem Marktplatz von Einkaufen-in-Vs.de

13 thoughts on “Eilantrag bezüglich des „Narrentreibens im Städtle“ am 14.01./15.01.2023 erfolglos

  1. Good information. Lucky me I ran across your website by chance (stumbleupon). I have book-marked it for later!

  2. After looking over a handful of the blog articles on your website, I really like your way of blogging. I saved as a favorite it to my bookmark site list and will be checking back in the near future. Take a look at my web site too and tell me how you feel.

  3. Hello there! I could have sworn I’ve visited this web site before but after going through some of the articles I realized it’s new to me. Nonetheless, I’m certainly delighted I stumbled upon it and I’ll be bookmarking it and checking back often.

  4. I blog often and I truly appreciate your information. This great article has really peaked my interest. I am going to bookmark your website and keep checking for new information about once a week. I opted in for your RSS feed as well.

  5. I must thank you for the efforts you have put in penning this blog. I’m hoping to check out the same high-grade content by you in the future as well. In truth, your creative writing abilities has motivated me to get my own, personal site now 😉

  6. Quality articles is the important to attract the viewers to pay a visit
    the website, that’s what this web page is providing.

  7. hey there and thank you for your information – I have definitely picked up something new from right here.
    I did however expertise some technical issues using this
    web site, since I experienced to reload the web site lots of
    times previous to I could get it to load correctly. I had been wondering if your web host is OK?
    Not that I am complaining, but sluggish loading instances times will sometimes affect your placement in google and could damage your quality score
    if ads and marketing with Adwords. Well I’m adding this RSS to my
    e-mail and can look out for much more of your respective interesting content.
    Ensure that you update this again soon.. Escape rooms hub

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert